Kontakt

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Natürlich sind wir bei Fragen auch gerne persönlich für Sie da.

Allgemeine Fragen

Was macht ein betriebsärztlicher Dienst?

Ein betriebsärztlicher Dienst unterstützt Unternehmen in allen Fragen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge. Dazu gehören Vorsorgeuntersuchungen, Beratung, gesetzliche Betreuung nach ASiG sowie Präventionsmaßnahmen.

Betreuen Sie auch kleine Unternehmen?

Ja. Wir betreuen Unternehmen jeder Größe – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zu großen Organisationen aus Forschung, Wissenschaft und Medizintechnik.

In welcher Region sind Sie tätig?

Unser Sitz ist in Gilching. Wir betreuen Unternehmen und Privatpersonen in Gilching sowie im Großraum München und Umgebung.

Sind kurzfristige Termine möglich?

Ja. Für viele Untersuchungen, insbesondere G 26/3, G 35, FEV/MPU und IfSG-Belehrungen, bieten wir kurzfristige Termine ohne lange Wartezeiten an.

Arbeitsmedizinische Betreuung

Übernehmen Sie die komplette arbeitsmedizinische Betreuung nach ASiG?

Ja. Wir bieten die vollständige betriebsärztliche Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) inklusive Beratung, Vorsorge, Dokumentation und Unterstützung bei gesetzlichen Anforderungen.

Führen Sie Untersuchungen auch direkt im Betrieb durch?

Ja. Mit unseren mobilen Prüf- und Testgeräten können viele arbeitsmedizinische Untersuchungen direkt vor Ort im Betrieb durchgeführt werden.

Was ist eine G 26/3-Untersuchung?

Die G 26/3 ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung zur Feststellung der Tauglichkeit für Tätigkeiten mit schwerem Atemschutz, z. B. bei Feuerwehr oder Industrie.

Was ist die G 35-Untersuchung?

Die G 35 ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Tätigkeiten unter besonderen klimatischen Belastungen.

Wie lange dauert eine G-Untersuchung?

Die Dauer hängt vom Umfang der Untersuchung ab. In der Regel sollten Sie etwa 30 bis 60 Minuten einplanen.

FEV & PMU

Bieten Sie FEV- und PMU-relevante Untersuchungen an?

Ja. Wir führen medizinische Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) sowie PMU-relevante Untersuchungen für PKW, LKW, Omnibus und Taxi durch.

Wie schnell bekomme ich einen Termin für eine FEV- oder PMU-Untersuchung?

In vielen Fällen sind kurzfristige Termine möglich. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

Unseren Sonderleistungen

Bieten Sie reisemedizinische Beratung an?

Ja. Wir beraten umfassend zu gesundheitlichen Risiken auf Reisen und führen erforderliche Impfungen durch.

Sind Sie eine Gelbfieberimpfstelle?

Ja. Wir sind eine anerkannte Gelbfieberimpfstelle.

Kann ich bei Ihnen eine Tauglichkeitsuntersuchung für den Tauchschein durchführen lassen?

Ja. Wir führen tauchmedizinische Untersuchungen zur Erlangung oder Verlängerung des Tauchscheins durch.

Wer benötigt eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz?

Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, z. B. Küchenpersonal oder Mitarbeitende in der Gastronomie.

Wie lange ist die IfSG-Belehrung gültig?

Die Erstbelehrung ist unbefristet gültig. Folgebelehrungen erfolgen durch den Arbeitgeber.

Bieten Sie Ersthelfer-Schulungen an?

Ja. Wir schulen betriebliche Ersthelfer praxisnah und gesetzeskonform.

Beraten Sie auch zu Defibrillatoren?

Ja. Wir beraten, liefern geeignete AED-Geräte, übernehmen die Inbetriebnahme und schulen Ihre Mitarbeitenden.

Übernehmen Sie die Kontrolle von Verbandkästen?

Ja. Wir kontrollieren Verbandkästen regelmäßig und bestücken sie normgerecht neu.

Arbeiten Sie mit moderner Medizintechnik?

Ja. Alle Untersuchungen werden mit modernen Analyse-, Prüf- und Testgeräten durchgeführt.

Können Untersuchungen mobil im Betrieb erfolgen?

Ja. Viele Untersuchungen können direkt vor Ort im Betrieb durchgeführt werden.

Kontakt & Ablauf

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage.

Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?

Je nach Untersuchung sind Ausweisdokumente, ggf. Vorbefunde oder Bescheinigungen erforderlich. Details erhalten Sie bei Terminvereinbarung.